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   BVerwG, 15.12.1994 - 7 VR 13.94   

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BVerwG, 15.12.1994 - 7 VR 13.94 (https://dejure.org/1994,12367)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 7 VR 13.94 (https://dejure.org/1994,12367)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 7 VR 13.94 (https://dejure.org/1994,12367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfristung der Einwendung gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Einwendung gegen einen Planfeststellungsbeschluss wegen nicht dessen Gegenstand darstellender Lärmvorsorge

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 74 VwVfG, § 80 VwGO, § 5 VerkPBG
    Entscheidungsvorbehalt, Suspensiveffekt, Planfeststellungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 VR 13.94
    Das setzt jedoch voraus, daß die durch die gebotene Lärmvorsorge aufgeworfenen Probleme nicht nachträglich bewältigt werden können, ohne die bisherige Planung grundlegend in Frage zu stellen, sei es, daß deren Grundkonzeption in einem wesentlichen Punkt berührt wird, sei es, daß im Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110 ).
  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

    Der Kläger erhob daraufhin im Verfahren BVerwG 7 A 16.94 Klage, die er jedoch zurücknahm, nachdem sein Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, durch Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 13.94 - abgelehnt worden war.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

    Daran wäre zu denken, wenn die durch die gebotene Lärmvorsorge aufgeworfenen Probleme nicht mehr nachträglich durch die beantragte Planfeststellung bewältigt werden könnten (vgl. zum Vorbehalt nachträglicher Festsetzung von Lärmvorsorgemaßnahmen BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 13.94 -).
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